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Online-Interventionen in der Regelversorgung

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Auf dem 23. Hauptstadtsymposium in Berlin herrschte Aufbruchsstimmung. Prof. Dr. Corinna Jacobi von der Technischen Universität in Dresden und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) erklärte einleitend, dass die Idee zum Symposium entstand, nachdem mehrere Forschungsteams vielversprechende Ergebnisse zum Thema E-Mental-Health vorweisen konnten.

Daher stelle sich nun die Frage, wie man diese neue Behandlungsform der Online-Interventionen flächendeckend in die Regelversorgung implementieren könne. Neben der Frage der Finanzierung standen ebenso die Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Fokus der Diskussion.

Wie kommen Online-Interventionen in die Regelversorgung?

Dass die Versorgungssituation in Deutschland dem Bedarf nicht mehr gerecht wird, stellte bereits der Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit Lutz Stroppe zu Beginn des Symposiums fest. Es müsse deshalb überlegt werden, wie man den Weg in die Regelversorgung für validierte Angebote öffnen könne. Wie jedoch die Finanzierung dieses Vorhabens erreicht werden kann, ist weiterhin unklar. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, gab zu bedenken, dass Online-Interventionen deutlicher als bisher in den S3-Leitlinien empfohlen werden müssten. Daran orientiere sich der GBA bei seiner Entscheidung über die Aufnahme in den Leistungskatalog ebenso wie an der empirischen Studienlage.

Online-Interventionen zeigen langfristig stabile und substanzielle Effekte.

Diese zögerliche Haltung bei der Implementierung von E-Mental-Health hat auch Dr. Mark Willems, Geschäftsführer von Minddistrict, beobachtet. In der Diskussionsrunde des Symposiums berichtete er über seine Erfahrungen bei der Implementierung von E-Mental-Health in die Regelversorgung der Niederlande. „Wir sehen, dass die Therapeuten sehr patientenorientiert sind. Sie befürworten alles, was gut für ihre Patienten ist und ihre Selbstwirksamkeit stärkt. Es sind die Berufsverbände, die Krankenkasse und die Gesetzeslage, die die Anwendung von Online-Interventionen erschweren.“ Für diese Aussage gab es Applaus vom Publikum und Zustimmung von Teilnehmenden der Diskussionsrunde.

In den Niederlanden ist die Kostenerstattung für Online-Interventionen seit mehreren Jahren gängige Praxis. „Krankenkassen treffen Vereinbarungen mit Klinken, damit mehr Patienten qualitativ hochwertig und kosteneffektiv behandelt werden können. Die Einsparungen werden dann zwischen Krankenkassen und Kliniken aufgeteilt“, erklärt Dr. Willems. Darüber, dass Online-Interventionen wirksam seien, gibt es in den Niederlanden keine Zweifel mehr. Auch deutsche Forschungsteams konnten bereits vielversprechende Ergebnisse von webbasierten Therapieangeboten feststellen.

Forschende stellen überzeugende Befunde dar

Dass die empirische Studienlage in diesem eher jungen Forschungsgebiet überraschend groß ist, wurde während des Vortrags von Dr. David Daniel Ebert deutlich. Dr. Ebert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erlangen-Nürnberg und Präsident elect der ISRII. In der Vergangenheit hatte er an der Leuphana Universität in Lüneburg eine Vielzahl von Online-Interventionen zur Behandlung unterschiedlicher Störungsbilder entwickelt und evaluiert. An Hand von Metaanalysen machte Dr. Ebert auf dem Symposium die Effekte von E-Mental-Health deutlich. „Webbasierte Interventionen sind wirksam für verschiedene Störungsbilder und zeigen langfristig stabile und substanzielle Effekte.“

Wir konnten auch 12 Monate nach der Therapie noch mittlere und große Effekte sehen.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch die Forscherin Ina Beintner von der TU Dresden. Sie erforscht die Wirksamkeit von Online-Interventionen bei Essstörungen. „Wir konnten auch 12 Monate nach der Therapie noch mittlere und große Effekte sehen.“ Ebenso konnte Dr. Sprick vom St. Alexius-/St. Josef-Krankenhaus in Neuss auf Grund seiner klinischen Erfahrung die Wirksamkeit von E-Mental-Health-Angeboten bestätigen. „Angst-Patienten gehören in die Gruppe derer, die sehr gut von internetgestützten Therapien profitieren.“

Gründe für E-Mental-Health

„Online-Interventionen können wirksame Ergebnisse für Patienten erzielen, die dies als adäquate Behandlungsform ansehen.“ Mit dieser Feststellung macht Dr. Ebert deutlich, was für alle psychotherapeutischen Behandlungsformen gilt: Die Patientinnen und Patienten müssen sich aktiv dafür entscheiden. Die Gründe, die sie dazu bewegen, können sehr unterschiedlich sein. „81 % unserer Patienten haben eine Online-Therapie gemacht, weil sie sehr schnell einen Platz bekommen haben.“ Auch Dr. Corinna Jakobi betont die Notwendigkeit einer flexibleren Versorgung. „Online-Interventionen sollen Angebote sein, die dringende Versorgungslücken schließen“, fordert sie in Ihrer Begrüßungsansprache.

Wenn ich eine Panikattacke habe, hilft mir nicht der Termin in zwei Wochen. Dann brauche ich sofort Unterstützung.

Neben der Überbrückung von Wartezeiten spielt für viele Behandelte die Zeit- und Ortsunabhängigkeit von webbasierten Therapieangeboten eine große Rolle. Wer einen vollen Terminkalender hat oder neue Denk- und Verhaltensweisen gern im heimischen Umfeld erlernen möchte, ist für digitale Angebote dankbar. Wie groß die Bedeutung von Zeit- und Ortsunabhängigkeit jedoch für Menschen in Kriegsgebieten ist, machte Prof. Dr. Christine Knaevelsrud von der Freien Universität in Berlin auf eindringliche Weise deutlich. Sie arbeitet an einem Forschungsprojekt, das arabischsprachige Online-Interventionen für Menschen mit Posttraumatischer Belastungsstörung bereitstellt.

„Wir sehen große Effektstärken bei Patientinnen und Patienten, die immer noch in diesen unsicheren Gebieten leben“. Frau Dr. Knaevelsrud drückte jedoch ihr Bedauern darüber aus, dass auf Grund mangelnder Finanzierung die Behandlung geflüchteter Menschen in Deutschland mittels Online-Interventionen nicht möglich ist. Im Anschluss an Frau Dr. Knaevelsruds Vortrag würdigte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Dr. Iris Hauth, den Einsatz von E-Mental-Health unter diesen Bedingungen als „große humanitäre Aufgabe“.

Schambesetzte Inhalte können in Online-Interventionen leichter angesprochen werden.

Neben der zeit- und ortsunabhängigen Nutzung eigneten sich Online-Interventionen auch aus einem anderen Grund auf besondere Weise für die Behandlung von traumatisierten Menschen. Sie bieten nämlich die Möglichkeit, von belastenden Erlebnissen berichten zu können, ohne dabei einem anderen Menschen gegenübersitzen zu müssen. Dieses Nicht-gesehen-werden ermögliche es einigen Menschen überhaupt erst, sich zu öffnen. Diese Behandlungserfahrung teilte auch Dr. Sprick: „Schambesetzte Inhalte können in Online-Interventionen leichter angesprochen werden“. Aus diesen Praxisbeispielen wird deutlich, dass Dr. Ebert Recht hat mit seiner Einschätzung: „Wir erreichen mit Online-Interventionen Populationen, die wir sonst nicht erreichen.“

Blended Care: Online und Face-to-Face

Was geschieht nun aber, wenn sich ein Patient für eine Online-Intervention entscheidet? Heißt das, er darf nur online mit seiner Therapeutin in Kontakt treten? „Online-Interventionen sind eine Ergänzung der Face-to-Face-Behandlung, kein Ersatz“, erklärt Dr. Sprick. Diese Kombination aus Vor-Ort-Gesprächen und Online-Sitzungen wird Blended Care genannt und wirkt sich positiv auf die Therapietreue aus. Auch bei rein webbasierten Therapieangeboten, die von Therapeutinnen und Therapeuten schriftlich begleitet werden, ist die menschliche Komponente enorm wichtig für den Therapieerfolg.

„Die Evidenz weist auf die Wichtigkeit der therapeutischen Begleitung hin“, fasst Dr. Ebert die Studienlage zusammen. Sehr überzeugend war auch die Wortmeldung einer Teilnehmerin aus dem Publikum, die selbst Erfahrung mit einer Online-Intervention zur Behandlung ihrer Panikstörung gemacht hat. „Ich bin dankbar für meine Therapeutin, aber ich bin auch dankbar für mein Online-Tool, das mir zwischen den Sitzungen geholfen hat. Wenn ich eine Panikattacke habe, dann hilft mir nicht der Termin in zwei Wochen, dann brauche ich sofort Unterstützung.“

Forderung nach Qualitätskriterien für Online-Interventionen

Die Dringlichkeit, mit der sich das Thema E-Mental-Health präsentiert, machte auch Dr. Markus Müschenich, Vorstand im Bundesverband Internetmedizin e. V., deutlich. Er gab zu bedenken, dass Patienten nicht länger auf Behandelnde warten würden. Sie suchten sich stattdessen Alternativen im Internet. Wie können Betroffene und Behandelnde jedoch zuverlässig evidenzbasierte Interventionen von Angeboten mit niedriger Qualität unterscheiden? „Objektive Qualitätsrichtlinien gibt es in den Niederlanden nicht“, erklärt Dr. Willems. „Die Krankenkassen sind sich sicher, dass Ärzte und Therapeuten sehr gut in der Lage sind, die Qualität von Interventionen einzuschätzen.“

Zur Beurteilung der Qualität von webbasierten Therapien in Deutschland schlug Jan Philipp Klein von der Universität zu Lübeck mögliche Kriterien vor. Neben häufig diskutierten Aspekten wie Wirksamkeit und Patientensicherheit nannte er auch Integrierbarkeit in die klinische Versorgung als wichtigen Punkt. Ob es ein offizielles Zulassungsverfahren für Online-Interventionen in Deutschland geben könnte und wer gegebenenfalls dafür zuständig wäre, müsse laut Dr. Klakow-Franck jedoch noch geklärt werden.

Am Ende der Veranstaltung fasste Frau Dr. Hauth zusammen: „Wir müssen alle unsere Hausaufgaben machen, um die Regelversorgung mit Online-Interventionen in Zukunft möglich zu machen und so wichtige Versorgungslücken zu schließen.“

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