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Videosprechstunde – Vorteile und Kostenerstattung

Videosprechstunde

Ab dem 1. April 2017 soll es sie endlich geben: die Videosprechstunde!

Über die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistung haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lange verhandelt. Neben HausärztInnen zählen auch PsychiaterInnen und NeurologInnen zu den Fachgruppen, die Videosprechstunden anbieten können. Welche Chancen birgt diese innovative Versorgungsform für PatientInnen und Behandelnde?

Warum Videosprechstunde?

Die Beratung per Videogespräch ist in Deutschland unter der Voraussetzung erlaubt, dass Behandelnde ihre PatientInnen zuvor mindestens einmal persönlich kennengelernt haben. Ist diese Bedingung erfüllt, können ärztliche und psychotherapeutische Gespräche auch online abgehalten werden.

Besonders in ländlichen Gebieten bietet die Videosprechstunde viele Vorteile

Die Vorteile dieser Versorgungsform liegen auf der Hand. Durch die ortsunabhängige Kommunikation können Wartezeiten in der Praxis verringert und Anfahrtswege eingespart werden. Besonders in ländlichen Gebieten ist dieses Argument besonders überzeugend.

Durch Videosprechstunden wird es auch möglich, Menschen, die im Ausland leben, eine Beratung in ihrer Muttersprache anzubieten. Auch kulturelle Unterschiede können so berücksichtigt werden.

Videosprechstunde – aber sicher!

Viele Behandelnde berichten, dass sie bereits Videosprechstunden mittels Skype abhalten. Unsere Datenschutzbeauftragte, Pauline Post, hält diese Videogespräche jedoch für problematisch: „Die Kommunikation über Skype ist nicht gesichert. Sensible Inhalte können so von Dritten abgefangen werden.

Datenschutzbeauftragte hält Videosprechstunden mittels Skype für problematisch

Für Online-Kontakte im Rahmen einer ärztlichen Beratung oder Psychotherapie sollte eine sichere Umgebung genutzt werden. Die ausgetauschten Nachrichten müssen Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, um der Schweigepflicht nachzukommen.“

Mehr erfahren?

Bei der Abrechnung der Videosprechstunde zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung spielen neben technischen Voraussetzungen auch Faktoren wie Fachrichtung und Indikation eine Rolle.

Möchten Sie wissen, wie Videogespräche in Ihrer Einrichtung genutzt werden können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.